Autoteile-PM
Hauptstraße 74
21439 Marxen
Deutschland
Mobil: +49 157 87137950
E-Mail: autoteile-pm@gmx.de
FAX: +49 4185 79 100 70
StNr.: DE281307416
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf unserer neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugteile (im Folgenden: Kaufgegenstand), und zwar auch dann, wenn wir unsere Teile einbauen. Unsere AGB regeln einheitlich den Ablauf aller unserer Verträge. Dabei ist zu beachten, dass sie mache Sachverhalte für Verträge mit Verbrauchern anders regeln als für Vertrage mit Nichtverbrauchern oder Kaufleuten. Die AGB dienen vor allem dem Interesse unserer Kunden, denn sie sollen zur Vereinfachung unserer Geschäftsbeziehung führen und sie versetzen uns in die Lage, so preisgünstig wie möglich zu kalkulieren.
§ 1 Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren
Seit dem 01.04.2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Wir weisen darauf hin,
- Dass gem. § 36 VSBG für Endverbraucher die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union (Link: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE) eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist;
- Dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Wir versuchen, Probleme und Streitigkeiten mit unseren Kunden weitestgehend vorgerichtlich bzw. vor Beginn eines förmlichen Verfahrens zu regeln. Diese Einigungsversuche erfolgen immer ohne Präjudiz und ohne irgendein Anerkenntnis in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht.
- Schon jetzt weisen wir gem. § 37 VSBG darauf hin, dass für den Fall, dass eine Streitigkeit mit einem Endverbraucher nicht beigelegt werden kann, die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union (Link: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE) eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist;
- dass wir auch dann nicht bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 2 Vertragsabschluss, Begründung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag
Unsere Werbung und die Darstellung und Anpreisung unserer Kaufgegenstände ist stets freibleibend und als Einladung an Sie zu verstehen, uns ein Kaufangebot zu machen. Sie sind und werden keine Vertragserklärung, also auch kein Kaufangebot. Nur wenn wir unsere Ware über eBay anbieten, darf der Kunde dieses eBay-Angebot gem. den AGB von eBay als solches zum Abschluss eines eBay-Kaufvertrages verstehen. Wenn der Kunde einen Kaufvertrag außerhalb von eBay schließen will, ist auch unser eBay-Angebot nur eine Einladung zum Vertragsschluss und deshalb unverbindlich. Verbindlich ist nur der Inhalt des dann geschlossenen Vertrages, der sich aus dem Wortlaut der Rechnung ergibt.
Die Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Bestellung kann vom Kunden entsprechend der Erläuterung von Ebay und durch sofortigen Abbruch der Bestellung vorgenommen werden.
Ein Vertrag mit uns kommt nur unter Einbeziehung unserer nachfolgenden AGB-Regelungen zustande. Mit Abgabe eines Gebotes bei eBay, eines Kaufangebotes, einer Bestellung oder eines sonstigen Schreibens bzw. einer Anfrage oder Nachricht zwecks Anbahnung eines Vertrages mit uns akzeptieren sie die nachfolgenden AGB. Wenn Ihre Erklärung vom Inhalt unserer AGB abweicht, gelten die AGB soweit, als sie der Individualvereinbarung nicht ausdrücklich entgegenstehen. Unsere AGB gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen – entgegenstehende oder abweichende fremde AGB erkennen wir nicht an.
Zum Vertragsabschluss mit Wirkung für und gegen uns sind nur die nach dem Gesetz befugten und/oder im Handelsregister benannten Personen befugt. Die Lieferung des Kaufgegenstandes gilt im Zweifel als neues Vertragsangebot von uns unter Einbeziehung unserer AGB, das vom Kunden durch Entgegennahme und/oder Bezahlung der Rechnung angenommen wird.
§ 3 Zahlung, Rückgabe von Altteilen im Austausch, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kaufpreis ist spätestens bei Übergabe des Kaufgegenstandes ohne Abzüge von Skonto oder Rabatt sofort in bar fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Bei Überweisungen muss der Kaufpreis unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben worden sein, bevor wir den Kaufgegenstand liefern.
Eine Anzahlung des Kunden auf Kfz oder Kfz-Teile gilt als verfallen, wenn die Kaufsache nicht rechtzeitig abgeholt und bezahlt wird. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag gilt als Verzicht auf die Anzahlung.
Eine Aufrechnung seitens des Käufers mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ihm ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
Motoren, Getriebe, Turbolader und viele sonstige Teilen werden grundsätzlich nur im Austausch verkauft. Die Verpflichtung zur unentgeltlichen Übereignung des Altteils ergibt sich aus dem akzeptierten Verkaufsangebot, in dem darauf gesondert dadurch verwiesen wird, dass das Teil als Austauschteil, Austauschmotor, Austauschgetriebe usw. bezeichnet wird. Bei einer solchen Vereinbarung sind uns die Alt Teile kostenfrei innerhalb von 14 Tagen zuzuschicken. Die Zurückgabe des Altteils ist vertragliche Hauptpflicht und in den Kaufpreis einkalkuliert.
§ 4 Lieferung, Verzug, Erfüllungsort, Gefahrübergang
Wenn wir Liefertermine und Lieferfristen vereinbaren, beginnen diese frühestens mit Wirksamwerden des Vertrages. Wenn wir Liefertermine oder -fristen nicht einhalten, geraten wir erst in Verzug, wenn eine Nachfrist des Käufers abgelaufen ist, die 10 Tage nicht unter-schreiten darf.
Wenn Liefertermine oder –fristen nicht vereinbart worden sind, kann der Käufer uns frühestens 10 Tage nach Wirksamwerden des Vertrages schriftlich eine Lieferfrist setzen, die wiederum nicht kürzer als 10 Tage sein darf. Erst mit Ablauf dieser Frist geraten wir in Verzug. Ein Verzug tritt nicht ein, wenn wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben. Wenn der Verzug auf höherer Gewalt, Streiks oder sonstigen Betriebsstörungen beruht, an denen uns kein Verschulden trifft, verlängern sich Fristen und Termine um die Zeit des Leistungshindernisses. Dauert ein solches Leistungshindernis länger als 1 Monat an, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatz steht dem Käufer in diesen Fall nicht zu.
Erfüllungsort für die Lieferung der Kaufsache, für Gewährleistungsansprüche z.B. auf Nachbesserung und Nachlieferung und für weitere Ansprüche z.B. auf Aus- und Einbau des Kaufgegenstandes – eines neuen und ausnahmsweise ggf. auch eines gebrauchten – ist der Sitz bzw. die Werkstatt des Verkäufers. Diese Vereinbarung des Erfüllungsortes regelt nur bei Verträgen mit Kaufleuten zugleich die örtliche Zuständigkeit für einen Rechtsstreit.
Nur bei Verträgen mit Endverbrauchern, bei denen wir die Kosten des Transportes über-nehmen, geht die Gefahr mit Übergabe des Kaufgegenstandes auf den Käufer über.
Bei Verträgen mit Nichtverbrauchern gilt auch in den Fällen, wenn eine Verbringung des Kaufgegenstandes an einen anderen Ort durch einen von uns beauftragten Spediteur, durch Angestellte oder sonstige Dritte erfolgt, dass die Gefahr schon dann auf den Käufer übergeht, sobald der Kaufgegenstand unseren Hof verlässt.
§ 5 Summenbegrenzung des Gewährleistungsanspruchs und bei Verzug
Ein Schadensersatzanspruch eines Käufers, der Endverbraucher ist, wegen Verzug der Lieferung des Kaufgegenstandes oder bei Durchführung einer Gewährleistung ist auf 10% des Kaufpreises beschränkt. Das gilt auch für den Fall seines Rücktritts vom Kaufvertrag aus Gründen des Verzugs. Im Übrigen ist der Ersatz eines Verzugsschadens völlig ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf unserer Seite und nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Wenn von uns im Gewährleistungsfall eine Zustimmung zu einer Instandsetzung durch Dritte oder zum freien Ersatzteilkauf erteilt worden ist, ist der Gewährleistungsanspruch insgesamt nach erfolgter Reparaturmaßnahme und nach Vorlage der Reparaturrechnung auf 120% des Kaufpreises unseres Kaufgegenstandes begrenzt.
Wenn von uns ausnahmsweise die Kosten Dritter für den Aus- und Einbau der Kaufgegen-stände übernommen werden, ist der Gewährleistungsanspruch ebenfalls insgesamt nach erfolgter Reparaturmaßnahme und nach Vorlage der Reparaturrechnung auf 120% des Kaufpreises unseres Kaufgegenstandes begrenzt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises samt evtl. Neben-kosten unser Eigentum. Wenn der Käufer kein Endverbraucher ist, geht unser Eigentum an der Kaufsache erst auf ihn über, wenn wir auch aus anderen Rechtsverhältnissen keine Ansprüche gegen ihn haben.
Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer uns gegenüber verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und ggf. Wartungen und Reparaturen regelmäßig durchführen zu lassen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir z.B. Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
§ 7 Beschaffenheitsvereinbarung, vertragsgemäßer Zustand, keine Zusicherungen, keine Garantien
Als Beschaffenheit eines gebrauchten Kaufgegenstandes gilt grundsätzlich als vereinbart, dass er alters- und laufzeitentsprechende Gebrauchsspuren hat und entsprechende Abnutzungserscheinungen aufweist. Infolge von Alter, Abnutzung und Korrosion befindet sich der Kaufgegenstand in einem dementsprechenden Zustand, wie ihn der Käufer bei einer Besichtigung zum Zeitpunkt des Kaufes feststellen konnte bzw. hätte feststellen können. Dieser Zustand ist vereinbarungsgemäß der vertragsgemäße Zustand. Der Kaufgegenstand wird also so gekauft, wie er beim Kauf besehen worden ist oder besehen werden konnte.
Eigenschaften eines gebrauchten Kaufgegenstandes, die zu seiner Beschreibung im eBay-Angebot, in einer Anzeige, im Aushang o.ä. angegeben worden sind oder mündlich gemacht worden sind, wie z.B. die Typenbeschreibung, das Alter, die Leistung, die Laufleistung, die Art des Motors, die Vornutzung usw., die uns in der Regel auch nur von Dritten mitgeteilt wurden, werden nur Inhalt des Vertrages, wenn sie noch einmal außerhalb des Angebotes ausdrücklich zugesichert werden. Insbesondere werden ein Km-Stand oder eine Laufleistung in der Regel nicht zugesichert oder vereinbart, sondern sie werden immer nur laut Tachostand oder laut Angabe des Voreigentümers mitgeteilt und sind nur beschreibender Natur, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Verkäuferin haftet also nicht für solche Angaben, weil es wegen fehlender oder falscher Information durch den Voreigentümer immer möglich ist, dass der abgelesene oder mitgeteilte Km-Stand die wahre Laufleistung oder das wahre Alter des Kaufgegenstandes nicht wiedergibt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Unsichtbare Mängel, die auf frühere schlechte Reparaturen, Verwendung mangelhafter oder unpassender Teile oder ähnlichem zurückzuführen sind, liegen bei gebrauchten Teilen stets im Bereich des Möglichen. Der Verkäuferin liegen darüber keine Informationen vor, wenn sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Deshalb gilt ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht als zugesichert, dass solche Mängel nicht vorliegen, und eine Beschaffenheit gebrauchter Kaufgegenstände ohne solche verborgenen Mängel wird nicht vereinbart.
Auch dass ein gekauftes Kfz vom TÜV abgenommen wird oder seine Zulassung bzw. seine allgemeine Betriebserlaubnis nicht verliert, wenn ein von uns gekauftes Kfz-Teil in das Kfz eingebaut wird, muss ausdrücklich schriftlich zugesichert oder vereinbart werden, um verbindlich zu sein. Auch Zusicherungen oder Vereinbarungen hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kaufgegenstandes oder des Kfz nach Einbau des Kaufgegenstandes müssen ausdrücklich schriftlich getroffen werden, um verbindlich zu sein.
Nach allem sind sich die Parteien einig, dass der Käufer einen gebrauchten Kaufgegenstand auch nicht im Vertrauen darauf einbaut oder einbauen lässt, dass dieser mangelfrei ist, weil trotz sorgfältiger Prüfung bei gebrauchten Teilen Mängel immer einmal auftreten können. Mangels Vertrauens kann der Käufer vereinbarungsgemäß auch keinen Vertrauensschaden geltend machen, also auch keine Ein- und Ausbaukosten, wenn er den gebrauchten Kaufgegenstand eingebaut hat.
Eine Garantie wird nicht gegeben! Allerdings ist es möglich, zu gebrauchten Kfz, zu generalüberholten Motoren und diversen anderen neuwertigen Teilen Garantieverträge zu kaufen. In solchen Fällen haften wir nicht für den Inhalt der Verträge. Wir vermitteln sie ggf. Sie bestehen dann neben unserer Gewährleistung.
§ 8 Gewährleistungsausschluss für Nichtverbraucher.
Rechtsmängelansprüche und Sachmängelansprüche von juristischen Personen und von Personen, die nicht Endverbraucher sind, werden hiermit völlig ausgeschlossen. Damit werden auch die Ansprüche von Nichtverbrauchern aus § 439 BGB ausgeschlossen. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 1 Jahr Gewährleistung für Endverbraucher bei gebrauchten Teilen, 2 Jahre bei Neuteilen
Es wird vereinbart, dass wir für Sachmängelansprüche von Endverbrauchern, die gebrauchte Kfz-Teile gekauft haben, nach Ablauf eines Jahres ab Übergabe des Kaufgegenstandes nicht mehr haften. Für Sachmängelansprüche bei Neuteilen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Die Verjährungsfrist dauert einheitlich 2 Jahre. Für Rechtsmängel haften wir gegenüber Endverbrauchern nur bei Kenntnis.
Diese Gewährleistungseinschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Auch bei Endverbrauchern besteht grundsätzlich keine Gewährleistung für
- gebrauchte glashaltige Teile der Kaufsache für ihre Haltbarkeit;
- elektronischen Bauteilen (z.B. Steuergeräte usw.) für ihre Kompatibilität;
- normalen Verschleiß und normale Abnutzung;
- veränderte oder extra angefertigte Kaufgegenstände;
- Schäden bei mutwilligen oder böswilligen Handlungen, Entwendung (z.B. Diebstahl, Raub und Unterschlagung) und bei sonstigem unbefugtem Gebrauch;
- Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand oder Explosion;
- Schäden infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Öl Mangel oder Überhitzung;
- Schäden infolge höherer als der vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten;
- Schäden, die im Zusammenhang mit einer Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder dazugehörenden Übungsfahrten entstehen;
- Schäden, die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs (z.B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht vom Hersteller zugelassen sind;
- Schäden, für die ein Dritter aus Einbau- bzw. Reparaturauftrag eintritt oder einzutreten hat; es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass Ansprüche gegen uns solange ruhen, solange nicht feststeht, dass kein Dritter für den Schaden haftet;
Eine Gewährleistung besteht vereinbarungsgemäß ferner nicht, wenn
- die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten an der gewährgeleisteten Baugruppe nicht bei einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt worden sind, es sei denn, dass der Schaden nicht darauf beruht;
- die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind, es sei denn, dass der Schaden nicht darauf beruht;
- der Kaufgegenstand mit anderen Teilen des Kfz nicht kompatibel ist;
- am Kilometerzähler Eingriffe oder Manipulationen vorgenommen wurden, es sei denn, dass der Schaden nicht darauf beruht;
- der Gewährleistungsschaden nicht vor einer Fremd-Reparatur gemeldet wurde;
- beim Einbau die Betriebsstoffe des gewährleisteten Bauteils (z.B. Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel usw.) nicht erneuert worden sind;
- bei Motoren mit Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen, Spannrollen, Umlenk-rollen sowie Wasserpumpe/n nicht beim Einbau erneuert worden sind.
In den Gewährleistungsanspruch fallen vereinbarungsgemäß nicht
- Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, wenn sie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einem gewährleistungspflichtigen Schaden anfallen und für dessen Beseitigung unerlässlich sind;
- der Ersatz von mittelbaren Schäden oder unmittelbaren Folgeschäden;
- Kosten für Luftfracht.
Auch dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 10 Umfang und Einzelheiten der Gewährleistung
Wenn der Käufer uns einen Gewährleistungsschaden, für den wir aufkommen sollen, anzeigt, haben wir das Recht zur Prüfung. Der Käufer hat die für die Feststellung des Gewährleistungsschadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen und eine Untersuchung der beschädigten Teile jederzeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen uns auf Verlangen zurückgegeben werden.
Der Käufer muss im Falle einer Gewährleistung unseren Schaden geringhalten und dabei unsere Weisungen befolgen.
Danach beträgt unsere Frist zur Nachbesserung mindestens 1 Monat und ist erforderlichenfalls angemessen zu verlängern.
Sollte eine Reparatur durch uns oder die Lieferung eines gleichwertigen Teils durch uns nicht möglich sein, so ist ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zum Grund und zur Höhe ein Kostenersatz für eine Instandsetzung durch Dritte und/oder zum freien Ersatzteilkauf ausgeschlossen. Eine Zustimmung ist nur möglich, wenn die Höhe der Kosten vorher verbindlich mitgeteilt worden ist. Die Reparatur- bzw. Kaufrechnung muss uns nach Zustimmung innerhalb eines Monats seit Rechnungsdatum vorgelegt werden. Die Parteien sind sich einig, dass danach der Erstattungsanspruch verfallen ist. Aus der Reparaturrechnung müssen die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im Einzelnen detailliert zu ersehen sein, um einen Erstattungsanspruch zu begründen. Schwarzarbeit und Eigenleistungen werden nicht erstattet.
Die von uns gekauften neuen oder gebrauchten Kaufgegenstände sollen von einer Fach-Werkstatt eingebaut werden und über diesen Einbau muss uns im Gewährleistungsfall die Rechnung vorgelegt werden. Falls der Kaufgegenstand nicht von einer Fachwerkstatt eingebaut wurde, wird vermutet, dass ein Funktionsfehler von einem unfachmännischen Einbau herrührt. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Verkäuferin über alle Einzelheiten der Werkleistung zu informieren, auch wenn sich daraus ergibt, dass der Einbau fehlerhaft war. Wenn der Kunde nicht Endverbraucher ist, muss der Kunde beweisen, dass der Mangel nicht auf dem unfachmännischen Einbau beruht.
Die zum Zwecke einer Mängelbeseitigung erforderlichen besonderen Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet, insbesondere dadurch bedingte Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir nicht. Wenn der Kaufgegenstand in ein Kfz verbaut worden ist und nun ggf. aus- und eingebaut werden muss, wird das von uns in unserer Werkstatt durchgeführt, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Ausweitung der Gewährleistung vorliegen. Wir übernehmen auch nicht die Kosten für Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel und alle nicht auf unserer Rechnung bzw. im Kaufvertrag bezeichneten (Verschleiß-) Teile, auch wenn diese zu den in der Rechnung genannten Baugruppen gehören, wie z.B.: Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Stehbolzen, Zahnriemen, Nebenaggregate usw., weil es sich hierbei vereinbarungsgemäß um verbrauchte bzw. verschlissene Teile und Stoffe handelt.
Die Parteien sind sich einig, dass der Kunde uns die Kosten der Prüfung und Untersuchung der Kaufsache und ggf. die Verbringung des Kunden- Kfz zu uns vergütet, wenn sich bei einer Untersuchung der Kaufsache bzw. des Kfz ergibt, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt.
Im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Widerruf oder Gewährleistung schickt der Käufer den Kaufgegenstand an uns zurück. Auch wenn dies auf unsere Kosten geschieht und/oder von unserem Spediteur durchgeführt wird, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand versandfertig an die Spedition zu übergeben. Dafür wird der Kaufgegenstand von ihm restlos von Inhaltsstoffen (z.B. Öl, Kraftstoff, Wasser) geleert und ordnungsgemäß verpackt. Großartikel wie z.B. Motoren, Getriebe usw. werden von ihm in Folie verpackt und auf einer Palette festgezurrt.
§ 11 Haftung des Verkäufers für Mängel und Schäden
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – beim Kauf gebrauchter und neuer Teile ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss.
Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger vertraglicher oder vertragsähnlicher Pflichtverletzungen z.B. auf Erstattung der Kosten für den Austausch defekter Teile, für die Fehlersuche, für die Reparatur durch eine fremde Werkstatt (s.o.), auf Ersatz mangelbedingten Nutzungsausfallschadens und auf Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten gem. §§ 280 ff BGB.
Dies gilt auch für deliktische Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §§ 823 ff BGB.
Das gilt insbesondere auch bei Schäden außerhalb der Kaufsache sowie bei solchen auf Ersatz von entgangenem Gewinn usw. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, soweit der Käufer anstelle von Schadensersatz den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Auch ein Verwendungsersatz und/oder Vertragskostenersatz im Falle eines Rücktritts ist ausgeschlossen. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 12 Haftung des Käufers bei Widerruf des Kaufs
Die Parteien sind sich einig, dass der Käufer uns den Kaufgegenstand im Falle eines Widerrufs oder Rücktritts vom Vertrag unbeschädigt zurückschickt. Er haftet für die Schäden, die er oder eine von ihm beauftragte Person/Firma der Kaufsache beibringen. Dabei haftet er auch für leichte Fahrlässigkeit. Die in der Widerrufsbelehrung beschriebene Regelung für die Folgen der Nutzung und Prüfung der Kaufsache bleibt unberührt.
Es besteht Einvernehmen, dass wir berechtigt sind, am zurückzuerstattenden Kaufpreis mit eigenen Schadensersatzansprüchen aufzurechnen und/oder bis zur Aufrechnung das Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Auf Verlangen tritt der Käufer uns seine Ansprüche gegen die von ihm beauftragte Firma oder Werkstatt ab. Durch die Abtretung werden unsere Ansprüche gegen den Käufer dem Grunde nach nicht berührt.
§ 13 Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag mit Nichtverbrauchern bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Vertragsparteien. Mündliche Aussagen oder Zusicherungen gegenüber Nichtverbrauchern gelten nicht. Das gilt auch für eine etwa gewollte Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Möglichkeit einer nachträglichen Individual-Vereinbarung wird hiermit nicht ausgeschlossen.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für Kaufleute Lüneburg, soweit eine andere Zuständigkeit nicht zwingend vorgeschrieben ist. Erfüllungsort auch für Neben-pflichten und für Nachbesserungen bei Mängeln ist Marxen. Die örtliche Zuständigkeit am Gericht des Erfüllungsortes im Falle eines Rechtsstreites wird hiermit nur mit Kaufleuten vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist aus-geschlossen. Diese Vereinbarung gilt nicht für Endverbraucher, deren Nationalität die eines Staates der EU und nicht Deutschland ist.
RA Felix-W. Bohnhorst 18.05.2018
Autoteile PM e.K.,
Hauptstraße 74,
21439 Marxen
Stand 04.05.2020